Bewerben Sie sich ab 01.04.2024
auf Restplätze für einen
Erasmus Studienaufenthalt im SoSe 2025!


Abgabefrist ist der 30. Juni 2024
 

Auch wenn die Erasmus-Förderung nicht im Voraus garantiert werden kann,
profitieren Sie von kostenlosen Studiengebühren an der Gasthochschule und der Erasmus-Unterstützung vor Ort. 

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!! Wir haben noch viele interessante Plätze an unseren Partnerhochschulen zur Verfügung !!

Achtung: Nicht verfügbare Plätze sind in den Listen markiert.
Falls keine Zusatzangaben gemacht sind, stehen die Plätze noch in vollem Umfang zur Verfügung.

 

 

 

Erasmus+ Studium

ERASMUS+ ist ein EU-Programm mit dem Ziel, den studentischen Austausch innerhalb Europas zu fördern. Studierende erhalten die Möglichkeit, das akademische System einer ausländischen Hochschule kennenzulernen und von deren Lehr- und Lernmethoden zu profitieren. Dabei bietet ein ERASMUS+ Austauschplatz viele Vorteile:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Einführung und Betreuung an der Partnerhochschule
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • kostenlose Online-Sprachkurse in allen EU-Sprachen und/oder kostengünstige Intensivsprachkurse an der Partneruniversität
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von bis zu € 500/Monat
Erasmus

Bei Interesse ist das International Students Office/ERASMUS+-Team Ihr erster Ansprechpartner am KIT. Dort werden alle Erasmus-Aktivitäten am KIT koordiniert, wie z. B. die administrative Durchführung des Programms, die Verwaltung der Finanzmittel und die Stipendienauszahlung.

OUTGOER finden über die Webseite des IStO grundlegende Informationen zu ERASMUS+ wie Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsverfahren und -fristen, eine Übersicht der Partnerhochschulen etc. Außerdem führt das IStO einmal im Monat Infoveranstaltungen zu ERASMUS+ durch, die die Auslandsaufenthaltsmöglichkeiten mit dem ERASMUS+ Programm, das Bewerbungsverfahren, Voraussetzungen und Finanzierung näher erläutern.

 

An der KIT-Fakultät für Bauingenieur, Geo- und Umweltwissenschaften ist Frau Angelika Fels die erste Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen und administrative Angelegenheiten. Sie ist erreichbar unter Erasmus-Büro, KIT-Fakultät BGU, angelika.fels∂kit.edu, Tel. 0721-608-47245

Des Weiteren gibt es für jeden Fachbereich einen ERASMUS-Fakultätskoordinator. Dieser pflegt den fachlichen Kontakt zu den Partnerhochschulen und kann am besten Auskunft über einzelne Partnerhochschulen und deren Studienangebot geben.
Auch die Beratung zur Gestaltung des Learning Agreements erfolgt grundsätzlich durch den Fakultätskoordinator.

Bauingenieurwesen / Water Science & Engineering
Prof. Dr. Olivier Eiff, erasmus-civil∂bgu.kit.eduTel. +49 721 608-42201

Angewandte Geowissenschaften

Lisa Schäfer, lisa.schaefer∂kit.edu, Tel. +49 721 608-44172

Geographie und Geoökologie
Dr. Christophe Neff, christophe.neff∂kit.edu, Tel. +49 721 608-43481
www.ifgg.kit.edu/mobility

Geodäsie und Geoinformatik

Dr. Hendrik Andersen, hendrik.andersen∂kit.edu, Tel. +49 721 608-42316
https://gug.bgu.kit.edu/auslandserfahrung.php

 

Ein Austausch ist nur mit einer Institution möglich, mit der ein ERASMUS-Vertrag für die Fächer der Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften besteht.

Die KIT-Fakultät BGU hat derzeit Erasmus-Partnerhochschulen in Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn. Es können bis zu 3 Universitäten ausgewählt werden. Infos zu den erforderlichen Sprachkenntnissen sowie über die Anzahl freier Plätze können Sie der oben verlinkten Liste entnehmen. 

Auf der Webseite des IStO finden Sie alle Parterhochschulen des KIT sowie weiterführende Infos über die einzelnen Hochschulen.

 

Grundsätzlich ist jede(r) Studierende, der/die regulär am KIT in einem zu einem Hochschulabschluss (B.Sc., M.Sc., Ph.D.) führenden Studiengang immatrikuliert ist - unabhängig von der Nationalität - zur Teilnahme am ERASMUS+ Programm berechtigt. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Auslandsaufenthaltes muss eine Immatrikulation vorliegen.

Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen für einen begrenzten Zeitraum am KIT studieren, sind von der Teilnahme an ERASMUS+ ausgeschlossen.

Zusätzlich sollte die Vorlesungssprache im Gastland soweit beherrscht werden, dass sinnvoll in den Vorlesungen mitgearbeitet werden kann, also mindestens auf Niveau B1. Nähere Informationen zum geforderten Sprachniveau entnehmen Sie bitte der Liste der Partneruniversitäten.

Für Bachelorstudierende

  • Die Anmeldung für einen Erasmus-Austausch kann mit Ende des 3. Fachsemesters (innerhalb der o.g. internen Bewerbungsfristen) eingereicht werden.
  • Bis zum Zeitpunkt der Bewerbung wurden mindestens 48 LPs der ersten 2 Fachsemester erfolgreich abgelegt, inkl. aller Orientierungsprüfungen.  
  • Vor Beginn des Auslandaufenthalts wurden zusätzlich mindestens 24 LPs für jedes weitere abgeschlossene Semester erfolgreich abgelegt.
  • Die Durchschnittsnote sollte mindestens 2,5 betragen (Notenauszug).
  • Es sollten keinen offenen Prüfungswiederholungen ausstehen.

 

Für Masterstudierende

  • Ein Auslandssemester kann ab dem 1. Mastersemester absolviert werden. 
  • Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall noch im Bachelor. Eine Zusage erhalten Sie nur unter dem Vorbehalt einer Weiterimmatrikulation am KIT für den Master.

 

1. Vorbereitung

  • Machen Sie sich mit den Partnerhochschulen vertraut, die Ihnen zur Auswahl stehen. 
  • Wählen Sie Kurse von mindestens 2 Hochschulen (max. 3) mithilfe der Modulhandbücher, Online-Vorlesungsverzeichnissen oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen, die Sie auf der Homepage der Gasthochschule finden. Dabei sind genau wie am KIT in jedem Semester ca. 30 ECTS zu belegen, wobei hierzu auch Sprachkurse zählen können. Fragen Sie sich auch, welche Studienleistungen Sie im Ausland erbringen möchten (Pflichtfächer, Wahlfächer, Zusatzleistungen)
  • Füllen Sie das Learning Agreement aus (bitte jeweils für die 1. und 2. Wahl-Universität).
    Bachelorstudierende Bauingenieurwesen: Besprechen Sie das Learning Agreement mit dem Fachstudienberater Dr.-Ing. Harald Schneider und lassen Sie ihn die Vereinbarung in der entsprechenden Rubrik des LAs unterschreiben (Mentor). Falls Sie kurz vor einem Wechsel in den Masterstudiengang stehen, bitten wir um vorzeitige Suche eines Mentors, um die Ausrichtung Ihrer Kurse zu besprechen. 
    Masterstudierende Bauingenieurwesen: Klären Sie die Kurswahl mit Ihrem Mentor ab. Bitte im Anschluss des Beratungsgesprächs das Learning Agreement vom Mentor unterschreiben lassen.
     

2. Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Ab dem 01.12.2023 sind Bewerbungen für das akad. Jahr 2024/25 über das MobOn Portal möglich. Laden Sie folgende Unterlagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist im Mobilty Online Portal hoch:
(Dazu im 1. Schritt das Formular mit den Personendaten ausfüllen und abschicken, dann Bestätigungsmail abwarten und erst dann Unterlagen hochladen)  

  1. Learning Agreements (in einer Datei), ausgefüllt wie oben beschrieben und - für den Bereich Bauingenieurwesen - vom Mentor unterschrieben
  2. Motivationsschreiben (für den Fachkoordinator, max. 1-2 Seiten, auf Deutsch. Nehmen Sie Bezug auf Ihren Lebenslauf, Ihren bisherigen akademischen Werdegang, das Profil der Gasthochschule und Ihr persönliches Interesse für das Gastland. Auch Ihre Sprachkenntnisse sollten erwähnt werden (Erwähnen Sie auch die 2. bzw. 3. Wahluni).
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Aktueller Notenauszug Ihrer bisher im Studium erbrachten Leistungen
  5. Bachelorabschluss inkl. Noten
  6. Abitur-Zeugnis 
  7. Aktueller Sprachnachweis über die Kenntnisse des geforderten Sprachniveaus der Partnerhochschule(n)
    (Das von der Gastuniversität geforderte Sprachniveau muss spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung dort vorliegen. Falls Sie das notwendige Niveau zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bei uns noch nicht erreicht haben, bitten wir um kurze Mitteilung im Motivationsschreiben - oder Notiz auf dem aktuellen Sprachnachweis)

! Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt !
 

3. Nominierung bei der Partnerhochschule

  • Nach erfolgreicher Bewerbung werden Sie vom IStO bei Ihrer Partnerhochschule nominiert. Sie erhalten dazu automatisch eine E-Mail von erasmus-out does-not-exist.intl kit edu mit der Aufforderung Ihren Platz in Mobility Online zu bestätigen.
  • Die erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung an der Partneruniversität müssen Sie dann zu den entsprechenden Anmeldefristen selbstständig bei der Partneruniversität einreichen. Dazu empfehlen wir Ihnen, schon im Vorfeld auf der Webseite der Gasthochschule die Fristen zu kontrollieren, damit Sie die Unterlagen möglichst zügig einreichen können. In der Regel wird neben Angaben zu Person, Studienfach etc. auch schon das Learning Agreement verlangt, damit Ihr Studienplan vor Ort geprüft und bei evtl. notwendigen Korrekturen noch VOR Beginn Ihres Aufenthaltes mit Ihnen abgestimmt werden kann.

 

Nicht alle im Ausland erbrachten Leistungen müssen angerechnet werden. Eine Anrechnung ist jedoch generell nur in dem Rahmen möglich, wie in den Regeln der Prüfungsordnung und Ihres Studienplans vorgesehen. Dies ist mit Ihrem Mentor bzw. mit dem Studienkoordinator Bachelor abzuklären.

Die Anerkennung erfolgt im Regelfall als Wahlmodul und wahlweise mit oder ohne Note. Eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note kann nur durch eine individuelle Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistung durch einen KIT-Professor erfolgen, der eine vergleichbare Vorlesung anbietet. Wer eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note anstrebt, sollte dies unbedingt mit den in Frage kommenden Professoren vor Antritt des Auslandsaufenthaltes klären.

Zur Anrechnung müssen Sie in dem Semester nach Ihrem Auslandsaufenthalt den zuständigen Prüfungsausschuss kontaktieren, sich auf dessen Webseiten die Anerkennungsformulare herunterladen und diese vom verantwortlichen Mentor oder Professor abzeichnen lassen.

Wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist jeweils nur für das nächste akademische Jahr (Beginn jeweils im WS) möglich. Die Bewerbungsfrist endet Ende Januar.
Das heißt: Wenn Sie z. B. im WS 2023/24 oder im SS 2024 ins Ausland wollen, so müssen Sie sich bis Ende Januar 2023 bewerben.
Auf Restplätze für das SS 2024 kann man sich noch bis zum 01. Juli 2023 bewerben. 
Was ist ein Learning Agreement?
Beim Learning Agreement handelt sich um eine Studienvereinbarung, in der die Lehrveranstaltungen aufgelistet werden, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten.

Bitte füllen Sie die Sektion "BEFORE THE MOBILITY" aus (Angaben zu Ihrer Person inkl. Tabelle A (= Studienplan im Ausland) + Tabelle B (Liste der Kurse, die Sie am KIT anerkannt haben möchten). Besprechen Sie die Kurswahl und eine mögliche Anerkennung mit Ihrem Mentor. Für jede Wahl-Universität ist ein eigenes Learning Agreement auszufüllen.
Kann das Learning Agreement an der Gasthochschule noch geändert werden?
Ja. Änderungen sind in der Regel problemlos möglich.

Es ist üblich, dass es vor Ort zu Abweichungen vom ursprünglichen Learning Agreement kommt. Hierzu gibt es im Learning Agreement ein Änderungsformular in der Sektion "DURING THE MOBILITY". Sie geben in einer Tabelle die Kurse an, die sie streichen bzw. neu hinzunehmen möchten und lassen die neue Auswahl sowohl vom Koordinator vor Ort als auch vom Koordinator am KIT unterzeichnen.
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
Grundsätzlich erwarten wir, dass Sie pro Semester ca. 30 ECTS erbringen. Um eine garantierte Förderung zu erhalten, müssen mindestens 20 ECTS erbracht werden. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalt mit Problemen bezüglich der Anzahl der ECTS konfrontiert werden, melden Sie dies unverzüglich beim IStO.
Wie hoch ist die Mobilitätsbeihilfe?
Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen und variiert jährlich. Aktuelle Infos finden Sie auf der INTL-Homepage (Punkt "Finanzierung"). Die Beihilfe richtet sich nach dem Preisniveau des Gastlandes und lag z.B. bei 330 € - 450 €/Monat (für das akad. Jahr 2021/2022). Es wird erwartet, dass die Finanzierung für das akad. Jahr 2022/23 auf 490 € - 600 €/Monat erhöht wird.  

Es wird nicht unbedingt die komplette Aufenthaltsdauer gefördert. Generell ist die maximale Förderdauer für ein Semester max. 4-5 Monate (je nach Land) und für zwei Semester 8-10 Monate, auch wenn die Aufenthaltsdauer länger ist.
Welches Sprachniveau wird vorausgesetzt?
In der Regel erwarten die Partnerhochschulen bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau B2 für englischsprachige und skandinavische Länder sowie B1 für die restlichen Länder.
Wann muss das geforderte Sprachniveau vorliegen?
Für das Ranking werden nur vorhandene Sprachkenntnisse berücksichtigt. Das für den Aufenthalt nötige Sprachniveau der Vorlesungssprache muss in den meisten Fällen bis zu Beginn des Aufenthalts erreicht werden. Sie können also im Semester vor dem Aufenthalt noch Sprachkurse belegen, um die nötigen Sprachkenntnisse zu erlangen oder aufzufrischen. Einige Partneruniversitäten verlangen jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung (Anfang März) einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Partneruniversität nach solchen Voraussetzungen.
Was gilt als Sprachnachweis?
Als Sprachnachweis werden folgende Dokumente akzeptiert:
  • Benotete Kurse des Sprachenzentrums
    (Bitte legen Sie in diesem Fall ein gesondertes Blatt Sprachnachweis bei und verweisen Sie darin auf den im Notenauszug dokumentierten Sprachkurs. Markieren Sie diesen im Notenauszug farbig.)
  • DAAD-Test Zertifikat (SpZ) 
  • Offizielle Sprachzertifikate mit Angabe des erreichten Sprachniveaus (GER) wie z. B. IELTS, TOEFL, DELF, Cambridge-Zertifikat
  • Das Abiturzeugnis ist für die fakultätsinterne Bewerbung als Nachweis eines B2-Levels Englisch gemäß dem europäischen Referenzrahmen dann ausreichend, wenn daraus hervorgeht, dass die Sprache auch während der Oberstufe belegt wurde und die in der Kursstufe inkl. Abiturprüfung erzielte Durchschnittsnote mindestens 10 Punkte beträgt. Für ein C1-Level müssen im Schnitt mindestens 13 Punkte erreicht worden sein.
Nach welchen Kriterien findet die Auswahl statt?
Auswahlkriterien sind Ihre Notenschnitte (im Bachelor und Master) unter Beachtung des Studienfortschritts, die Sprachkenntnisse der Landes- sowie Vorlesungssprache, Motivation, persönliches Engagement, Vollständigkeit der Unterlagen und termingerechte Abgabe.
Wie oft kann ich am Erasmus Austausch teilnehmen?
Sie können im Bachelor- und Master-Studium jeweils eine Förderung von maximal 12 Monaten erhalten. Dabei ist zu beachten, dass ein Auslandsaufenthalt von 2 Semestern nur im Wintersemester begonnen werden kann.