ABLAUF EINES PROMOTIONSVERFAHRENS

Jede Doktorandin und jeder Doktorand muss zur Erlangung des Doktortitels drei Anträge stellen. Die Einreichungsfrist für alle Anträge beträgt 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin des Promotionsausschusses.

Vor Beginn mit der Arbeit an der Dissertation ist von dem/der Kandidaten/in ein Antrag auf Annahme als Doktorand/in im Promotionsbüro einzureichen. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der/die Kandidat/in

  • einen Masterstudiengang,
  • einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
  • einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder an einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht

in den Bauingenieur-, Geo- oder Umweltwissenschaften mit der Gesamtnote gut oder besser abgeschlossen oder die Überdurchschnittlichkeit des Abschlusses nachgewiesen hat.

Des Weiteren sind folgende Nachweise notwendig:

  • der vorläufige Arbeitstitel der Dissertation,
  • die Zusage über die Betreuung von einem Mitglied der Promotionsberechtigten der KIT-Fakultät (Mustervorlage der Promotionsvereinbarung unter "Promotion")
  • ein Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs und
  • eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche (Anlage 5a, pdf)

Des Weiteren sind die Bewerber/innen verpflichtet, sich über das KHYS Online Portal Docata zu registrieren.

Der Promotionsausschuss entscheidet über mögliche Auflagen.

Hat die Doktorandin/der Doktorand die Zulassung zur Promotion erhalten, kann mit der Anfertigung der Dissertation begonnen werden. Eventuell erteilte Auflagen können parallel geleistet werden und sind spätestens bis zur Vorlage des Promotionsgesuchs zu erfüllen.

Siehe CHECKLISTE FÜR DEN ANTRAG AUF ANNAHME (pdf)

 

Die Immatrikulation ist für alle von einer KIT-Fakultät angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden grundsätzlich verpflichtend, es sei denn, dass diese am KIT hauptberuflich (>49%-Vertrag) tätig sind und erklären, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen. Wird keine Erklärung abgegeben, besteht demzufolge die Verpflichtung, sich zu immatrikulieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des KHYS oder kontaktieren Sie die Kolleg/innen von der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre unter studierendenservice∂sle.kit.edu

 

Zu gegebener Zeit wird dann ein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro eingereicht. In diesem Antrag sollten neben dem endgültigen Titel der Dissertation auch die vorgesehenen Mitglieder der Promotionskommission genannt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Es wird empfohlen, den vorgesehenen Referenten/Referentinnen ebenfalls je ein Exemplar der Dissertation zukommen zu lassen. Mindestens eine/r der Referenten/Referentinnen soll kein/e Mitautor/-in bei einer Veröffentlichung des Kandidaten/der Kandidatin sein, die inhaltlich die Dissertation des Kandidaten/der Kandidatin berührt.

Es ist Aufgabe der Doktorandin/des Doktoranden, mit allen Mitgliedern der Promotionskommission einen Prüfungstermin festzulegen. Dieser Termin muss auch mit dem Promotionsbüro abgestimmt sein, da nicht mehrere Promotionen gleichzeitig stattfinden können. Mündliche Prüfungen sollen in der Vorlesungszeit gehalten werden.

Die Gutachten zur Dissertation müssen mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin dem Promotionsbüro vorgelegt werden.

Siehe CHECKLISTE FÜR DAS PROMOTIONSGESUCH nach PO 2018 (pdf)
Siehe CHECKLISTE FÜR DAS PROMOTIONSGESUCH nach PO 2012 (pdf)

 

 

Innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung ist die Dissertation von dem Doktoranden/der Doktorandin in einer von den Referenten/Referentinnen gemäß Promotionsordnung § 16 Absatz 9 genehmigten Fassung zu veröffentlichen.

Wird die Frist nach Absatz 1 versäumt, erlöschen alle durch die Promotionsprüfung erworbenen Rechte. Auf schriftlichen Antrag der Doktorandin/des Doktoranden kann der/die KIT-Dekan/in die Frist nach Absatz 1 in begründeten Fällen bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängern. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Die Entscheidung ist der Bibliothek des KIT schriftlich mitzuteilen.

Die Urkunde wird erst beantragt, wenn die Einverständniserklärung aller Referenten vorliegt. Das Ausstellen der Urkunde nach Beantragung kann in der Regel ca. 8 Wochen dauern. Die Urkunde wird erst ausgehändigt, wenn die Bestätigung der Bibliothek bzgl. der Veröffentlichung vorliegt und Sie sich exmatrikuliert haben.

Vor der Aushändigung der Promotionsurkunde besteht nicht das Recht, den Doktorgrad, auch nicht mit einem Zusatz wie etwa „designatus (des.)“ oder „in spe“, zu führen.


TERMINE UND EINRECHUNGSFRISTEN

Bitte beachten Sie, dass das Promotionsbüro nicht durchgehend besetzt ist und planen Sie frühzeitig die Einreichung Ihrer Anträge so wie Ihre mündliche Prüfung.

Cotutelle Vereinbarungen für eine Doppelpromotion (Mustervorlage unter "Promotion") sollten mind. 1 Jahr vor dem geplanten Promotionsgesuch eingereicht werden.

Die für mündliche Prüfungen und Kolloquien vorgesehenen Räume R 305 und R 318 sind mit einer technischen Standardausstattung, welche auch Videokonferenzen ermöglicht, ausgestattet. Wir raten den Vortragenden vor dem Prüfungstermin einen Techniktest zu machen und bieten hier auf Anfrage auch Unterstützung bei Inbetriebnahme und Test an. Schlussendlich liegt die Verantwortung für den technischen Ablauf bei einer Prüfung oder Kolloquium im Hybridverfahren bei den Kandidaten/Kandidatinnen.


ABGESCHLOSSENE PROMOTIONEN