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Warum Erasmus?

Mit ERASMUS+ können Sie ein oder zwei Semester an einer europäischen Partneruniversität verbringen. Sie lernen ein neues akademisches Umfeld kennen, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und tauchen in eine andere Kultur ein – und das alles mit organisatorischer und finanzieller Unterstützung.

kit KIT

Was das Programm bietet

  • Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Auslandssemesters
  • Einführung und Betreuung an der Partneruniversität
  • Befreiung von Studiengebühren vor Ort
  • Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilitätszuschuss von bis zu 600 € pro Monat (je nach Zielland)

So läuft die Bewerbung für ERASMUS+

Ab dem WS 2026/27 können Sie sich auf Plätze für
das akad. Jahr 2027/28 (WS 2027/28 und SS 2028) bewerben


Schritt 1: Informationen einholen

Besuchen Sie die Websites des International Students Office (IStO) und informieren Sie sich über Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsschritte und Partnerhochschulen.


Schritt 2: Infoveranstaltung besuchen

Nutzen Sie die monatlichen Infoveranstaltungen des IStO, um alles Wichtige zu erfahren und Fragen zu klären.


Schritt 3: Bewerbung vorbereiten

Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor (Studienplan/Learning Agreement, Motivation, ggf. Sprachnachweise).
Detaillierte Informationen sind u.g. aufgeführt (siehe Bewerbungsunterlagen und Einreichung).
Studierende des Bauingenieurwesens müssen den Studienplan (Learning Agreement) mit dem
jeweiligen Mentor abklären und unterschreiben lassen.
Sprechen Sie bei Bedarf mit Ihrem BGU Fachkoordinator.


Schritt 4: Bewerbung einreichen

Sie bewerben sich digital über das Mobility Online Portal (Bewerbungsunterlagen und Einreichung).
Die Bewerbungsunterlagen können vom 01.12.2026 – 15.01.2027 dort hochgeladen werden. 


Schritt 5: Auswahl & Finanzierung

Der Fachkoordinator prüft Ihre Bewerbung und teilt die Plätze an den jeweiligen Partnerhochschulen zu. 
Das IStO informiert anschließend über die Nominierung und koordiniert die Platzvergabe.
Sie erhalten Informationen zu Modalitäten und Mobilitätszuschüssen.
 

Teilnahmeberechtigt sind alle regulär eingeschriebene Studierende am KIT in einem B.Sc., M.Sc. oder Ph.D.-Studiengang, unabhängig von der Nationalität. 
Immatrikulation muss zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandssemesters bestehen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind 
Studierende, die nur für einen begrenzten Austauschzeitraum am KIT studieren.
Sprachvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Einschreibung an der Gastuniversität erfüllt sein. Das geforderte Sprachniveau ist auf der Partnerhochschulliste vermerkt. 

Für Bachelorstudierende
  • Sie können sich ab Ende des 3. Fachsemesters für einen Erasmus Austausch bewerben 
  • Bis zur Bewerbung sollten mindestens 48 Leistungspunkte (LP) aus den ersten zwei Fachsemestern erfolgreich abgeschlossen sein - inklusive aller Orientierungsprüfungen.
  • Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie zusätzlich mindestens 24 LP pro weiterem abgeschlossenem Semester vorweisen können. 
  • Die Durchschnittsnote sollte mindestens 2,5 betragen (Nachweis: Notenauszug).
  • Es sollten keine offenen Prüfungswiederholungen bestehen.

 

Für Masterstudierende
  • Ein Erasmus-Auslandssemester kann ab dem 1. Mastersemester absolviert werden.
  • In dem Fall erfolgt die Bewerbung bereits im Bachelorstudium und eine Zusage wird unter dem Vorbehalt der Weiterimmatrikulation am KIT für den Master erteilt.
  • Die Durchschnittsnote sollte mindestens 2,5 betragen (Nachweis: Notenauszug).
  • Bei der Bewerbung bitte immer auch den Bachelorabschluss mit Noten einreichen. 

 

1. Kurswahl und Learning Agreement
  • Machen Sie sich zuerst mit den Partnerhochschulen vertraut, die für Sie infrage kommen. Nutzen Sie dafür die Modulhandbücher, Online‑Vorlesungsverzeichnisse oder Kursbeschreibungen auf den Webseiten der Partnerunis.
  • Wählen Sie Kurse von mindestens zwei (max. drei) Hochschulen. Planen Sie – wie am KIT – pro Semester etwa 30 ECTS ein; Sprachkurse können dazugehören. Überlegen Sie dabei, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen möchten (Pflichtfächer, Wahlfächer, Zusatzfächer).
  • Erstellen Sie anschließend für jede Wunschuni ein erstes Learning Agreement (LA). Dieses dient als Arbeitsdokument, um das Kursangebot besser zu verstehen und Anerkennungsfragen frühzeitig mit Ihrem Mentor zu klären.
  • Das endgültige LA reichen Sie später (nach der Nominierung) digital über Mobility Online ein.
Achtung Studierende im Bauingenieurwesen
  • Bachelor: Besprechen Sie das LA mit Dr.-Ing. Harald Schneider und lassen Sie es von ihm als Mentor unterschreiben. Wenn Sie bald in den Master wechseln, suchen Sie bitte frühzeitig einen Mentorin, um Ihre Kurswahl abzustimmen.
  • Master: Stimmen Sie Ihre Kurswahl mit Ihrem Mentor oder Mentorin ab und lassen Sie es von ihm/ihr unterschreiben.
2. Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Ab dem 01.12.2026 sind Bewerbungen für das akad. Jahr 2027/28 über das Mobility Online Portal möglich. Dazu im 1. Schritt das Formular mit den Personendaten ausfüllen und abschicken, dann Bestätigungsmail abwarten und erst dann Unterlagen hochladen.

Laden Sie folgende Unterlagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist 15.01.2026 im Mobilty Online Portal hoch:

  1. Learning Agreements (in einer Datei), ausgefüllt wie oben beschrieben und - für den Bereich Bauingenieurwesen - vom Mentor unterschrieben
  2. Motivationsschreiben (für den Fachkoordinator, max. 1-2 Seiten, auf Deutsch. Nehmen Sie Bezug auf Ihren Lebenslauf, Ihren bisherigen akademischen Werdegang, das Profil der Gasthochschule und Ihr persönliches Interesse für das Gastland. Auch Ihre Sprachkenntnisse sollten erwähnt werden (Erwähnen Sie auch die 2. bzw. 3. Wahluni).
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Aktueller Notenauszug Ihrer bisher im Studium erbrachten Leistungen
  5. Bachelorabschluss inkl. Noten, insbesondere auch dann, wenn im Master noch keine Leistungen erbracht sind. 
  6. Abitur-Zeugnis 
  7. Aktueller Sprachnachweis über die Kenntnisse des geforderten Sprachniveaus der Partnerhochschule(n). Dabei reicht für die Bewerbung bei uns intern auch das Abiturzeugnis. Zusätzliche Sprachzertifikate sind von Vorteil, insbesondere dann, wenn sie von der Gastuniversität gefordert werden. Das geforderte Sprachniveau muss spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung dort vorliegen. 
! Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt !
 

3. Nominierung bei der Partnerhochschule

  • Nach erfolgreicher Bewerbung werden Sie vom IStO bei Ihrer Partnerhochschule nominiert. Sie erhalten dazu automatisch eine E-Mail von erasmus-out does-not-exist.intl kit edu mit der Aufforderung Ihren Platz in Mobility Online zu bestätigen.
  • Die erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung an der Partneruniversität müssen Sie dann zu den entsprechenden Anmeldefristen selbstständig bei der Partneruniversität einreichen.
    Dazu empfehlen wir Ihnen, schon im Vorfeld auf der Webseite der Gasthochschule die Fristen zu kontrollieren, damit Sie die Unterlagen möglichst zügig einreichen können. In der Regel wird neben Angaben zu Person, Studienfach etc. auch schon das Learning Agreement verlangt, damit Ihr Studienplan vor Ort geprüft und bei evtl. notwendigen Korrekturen noch VOR Beginn Ihres Aufenthaltes mit Ihnen abgestimmt werden kann.

 

Allgemeine Fragen & Administration:
Angelika Fels, Erasmus-Büro, KIT-Fakultät BGU
✉️ angelika fels does-not-exist.kit edu
📞 0721-608-47245


Fachliche Beratung & Learning Agreement:
ERASMUS-Fakultätskoordinatoren im jeweiligen Fachbereich:

Nicht alle im Ausland erbrachten Leistungen müssen angerechnet werden. Eine Anrechnung ist jedoch generell nur in dem Rahmen möglich, wie in den Regeln der Prüfungsordnung und Ihres Studienplans vorgesehen. Dies ist mit Ihrem Mentor bzw. mit dem Studienkoordinator Bachelor abzuklären.

  • Die Anerkennung erfolgt im Regelfall als Wahlmodul.
  • Benotete Leistungen werden immer mit Note, nicht benotete Leistungen mit "bestanden" anerkannt.
  • Eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note kann nur durch eine individuelle Beurteilung der einzelnen Prüfungsleistung durch einen KIT-Professor erfolgen, der eine vergleichbare Vorlesung anbietet.
  • Wer eine Anerkennung als Pflichtmodul mit Note anstrebt, sollte dies unbedingt mit den in Frage kommenden Professoren vor Antritt des Auslandsaufenthaltes klären.
Zur Anrechnung müssen Sie in dem Semester nach Ihrem Auslandsaufenthalt den zuständigen Prüfungsausschuss kontaktieren, sich auf dessen Webseiten die Anerkennungsformulare herunterladen und diese vom verantwortlichen Mentor oder Professor abzeichnen lassen.
Kann das Learning Agreement an der Gasthochschule noch geändert werden?
Ja. Änderungen sind in der Regel problemlos möglich.
Es ist üblich, dass es vor Ort zu Abweichungen vom ursprünglichen Learning Agreement kommt. Hierzu gibt es  in Mobility Online dann die Möglichkeit in der Sektion "DURING THE MOBILITY" Änderungen am Learning Agreement zu machen und einzureichen. 
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
Grundsätzlich erwarten wir, dass Sie pro Semester ca. 30 ECTS erbringen. Um eine garantierte Förderung der kompletten Möbilitätsbeihilfe zu erhalten, müssen mindestens 20 ECTS erbracht werden. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalts mit Problemen bezüglich der Anzahl der ECTS konfrontiert werden, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir mit dem IStO Kontakt aufnehmen können.
Wie hoch ist die Mobilitätsbeihilfe?
Die Höhe der monatlichen Förderraten richtet sich nach Ländergruppen und variiert jährlich. Aktuelle Infos finden Sie auf der INTL-Homepage (Punkt "Finanzierung"). Die Beihilfe richtet sich nach dem Preisniveau des Gastlandes und lag z.B. bei 540 € - 600 €/Monat (für das akad. Jahr 2024/2025). Derzeit liegt die Förderdauer für einen ein-semestrigen Aufenthalt bei max. 3,5 Monate, für einen zwei-semestrigen bei 7 Monaten. Das kann je nach akad. Jahr variieren und hängt von der Mittelbereitstellung ab.
Welches Sprachniveau wird vorausgesetzt?
In der Regel erwarten die Partnerhochschulen bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau B2 für englischsprachige und skandinavische Länder sowie B1 für die restlichen Länder.
Die Liste der Partnerhochschulen zeigt jeweils der geforderte Sprachniveau an. 
Wann muss das geforderte Sprachniveau vorliegen?
Das für den Aufenthalt nötige Sprachniveau der Vorlesungssprache muss in den meisten Fällen bis zu Beginn des Aufenthalts erreicht werden. Sie können also im Semester vor dem Aufenthalt noch Sprachkurse belegen, um die nötigen Sprachkenntnisse zu erlangen oder aufzufrischen. Einige Partneruniversitäten verlangen jedoch schon zum Zeitpunkt der Bewerbung (Anfang März) einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Partneruniversität nach solchen Voraussetzungen.
Nach welchen Kriterien findet die Auswahl statt?
Auswahlkriterien sind Ihre Notenschnitte (im Bachelor und Master) unter Beachtung des Studienfortschritts, die Sprachkenntnisse der Landes- sowie Vorlesungssprache, Motivation, persönliches Engagement, Vollständigkeit der Unterlagen und termingerechte Abgabe.
Wie oft kann ich am Erasmus Austausch teilnehmen?
Sie können im Bachelor- und Master-Studium jeweils eine Förderung von maximal 12 Monaten erhalten. Dabei ist zu beachten, dass ein Auslandsaufenthalt von 2 Semestern nur im Wintersemester begonnen werden kann.