Innerhalb der Fakultät stehen Ihnen folgende Anlaufstellen zur Verfügung:
Wann wende ich mich an den Studiengangservice BGU?
Der
Studiengangservice BGU hilft bei allgemeinen Fragestellungen zum Studium und ist zuständig für die Verbuchung von Anerkennungen, Mastervorzugsleistungen, Überfachlichen Qualifikationen uvm. Bei Bedarf werden die Studierenden an weitere Ansprechpersonen, z.B. den Prüfungsausschuss, verwiesen.
Wann wende ich mich an die Fachstudienberatung?
Bei studiengangsspezifischen Fragen wenden Sie sich an die
Fachstudienberatungen unserer Studiengänge. Die Fachstudienberatungen führen auch die Beratungen für Hochschul- oder Studiengangwechsler und Bewerber/innen mit alternativer Hochschulzugangsberechtigung durch.
Wann wende ich mich an den Prüfungsausschuss / die Prüfungskommission?
Die
Prüfungsausschüsse / -kommissionen der jeweiligen Studiengänge sind zuständig für Antragstellungen in Sonderfällen, wie z. B. Fristverlängerungen von Abschlussarbeiten oder Studienhöchstdauer, Härtefallanträge, Bescheinigungen für das BAföG-Amt etc.
Wann wende ich mich an das Praktikumsamt?
Das
Praktikumsamt unterstützt Studierende des Bauingenieurwesens bei Fragen rund um ein Praktikum während des Studiums.
Wann wende ich mich an das ERASMUS-Büro?
Das
ERASMUS-Büro steht Ihnen für allgemeine Fragen und administrative Angelegenheiten rund um einen Auslandsaufenthalt zur Verfügung.
Wann wende ich mich an die Koordination Internationales?
Die
Koordinationsstelle hilft international Studierenden und Mitarbeitenden unserer Fakultät bei Fragestellungen rund um das Studium und zum Leben in Deutschland.
Wann wende ich mich an die Fachschaften in BGU?
Die
Fachschaften vertreten alle Studierenden der jeweiligen Studiengänge. Die Mitglieder sind Ansprechperson,
Problemlöser und Sprachrohr für die Studierenden und helfen bei allen studienbezogenen Problemen.