Zuordnung von wissenschaftlichen Mitarbeitenden aus dem Campus Nord zur KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften

gemäß §10(4) der Gemeinsamen Satzung

… ergänzen sich die KIT-Fakultäten durch die Aufnahme von wissenschaftlichen Mitarbeitern/-innen gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KITG, die sich an den Aufgaben der KIT-Fakultät beteiligen.

Dafür ist in jedem Einzelfall der Beschluss des Fakultätsrates notwendig. Es ist möglich, Listen en bloc zu beschließen. Die so an die KIT-Fakultät zugeordneten Mitarbeiter/innen erhalten das aktive und passive Wahlrecht für die Vertreter des wiss. Dienstes im Fakultätsrat.

Dies betrifft nicht die von der KIT-Fakultät angenommenen Promovierenden. Diese sind auch ohne das hier beschriebene Verfahren Mitglieder der Fakultät.

Hinweise zum Verfahren

  • Der Antrag wird an die Fakultätsleitung gerichtet, welche nach Prüfung im Fakultätsvorstand einen Beschlussvorschlag in den Fakultätsrat einbringt.
  • Der Fakultätsrat beschließt über den Antrag des/r Kandidaten/in.
  • Eine Beteiligung an den Aufgaben der Fakultät wird in der Regel dann gesehen, wenn Lehrveranstaltungen im Bachelor- oder Masterbereich im Umfang von mindestens durchschnittlich 2 SWS durchgeführt werden. Kompensation innerhalb eines Studienjahres ist möglich.
  • Die Laufzeit beträgt in Anlehnung an die Titularlehre den Zeitraum, solange die Lehraufgaben in o.g. Umfang erfüllt werden (ggf. mit Unterbrechung auf Antrag an die Fakultätsleitung).
  • Im Falle des Ausscheidens aus dem KIT sind die zugeordneten wiss. Mitarbeiter dazu verpflichtet, die KIT-Fakultät darüber zu informieren.
  • Als Antrag auf Zuordnung zur Fakultät genügt ein formloses Schreiben an dekanat∂bgu.kit.edu.
  • Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
    • Name, Vorname
    • Institut
    • Zustimmung der/des dienstvorgesetzte/n Professorin/Professors
    • Zustimmung eines fachnahen hauptberuflichen Professors der Fakultät
    • Zuordnung zur jeweiligen Lehreinheit innerhalb BGU
    • geplante bzw. durchgeführte Lehrveranstaltungen inkl. SWS (analog Lehrauftrag)
    • Kontakt- bzw. E-Mail Adresse
  • Den angenommen Kandidaten/innen wird ein interner Lehrauftrag erteilt, der analog anderer Lehraufträge auf Antrag aus den Lehrbereichen semester- oder jahresweise fortgeschrieben wird.
  • Die Fakultätsgeschäftsstelle gibt Annahmen bzw. Änderungen an die entsprechenden administrativen Stellen im KIT weiter (bspw. Wahlausschuss etc.). Welche Stellen dies sind, ist aktuell noch nicht definiert.

Beschluss des BGU-Fakultätsrates am 18.7.2018