Assignment of mid-level academic staff from Campus North to the KIT-Department of Civil Engineering, Geo and Environmental Sciences
gemäß §10(4) der Gemeinsamen Satzung
… ergänzen sich die KIT-Fakultäten durch die Aufnahme von wissenschaftlichen Mitarbeitern/-innen gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KITG, die sich an den Aufgaben der KIT-Fakultät beteiligen.
Dafür ist in jedem Einzelfall der Beschluss des Fakultätsrates notwendig. Es ist möglich, Listen en bloc zu beschließen. Die so an die KIT-Fakultät zugeordneten Mitarbeiter/innen erhalten das aktive und passive Wahlrecht für die Vertreter des wiss. Dienstes im Fakultätsrat.
Dies betrifft nicht die von der KIT-Fakultät angenommenen Promovierenden. Diese sind auch ohne das hier beschriebene Verfahren Mitglieder der Fakultät.
Hinweise zum Verfahren
- Der Antrag wird an die Fakultätsleitung gerichtet, welche nach Prüfung im Fakultätsvorstand einen Beschlussvorschlag in den Fakultätsrat einbringt.
- Der Fakultätsrat beschließt über den Antrag des/r Kandidaten/in.
- Eine Beteiligung an den Aufgaben der Fakultät wird in der Regel dann gesehen, wenn Lehrveranstaltungen im Bachelor- oder Masterbereich im Umfang von mindestens durchschnittlich 2 SWS durchgeführt werden. Kompensation innerhalb eines Studienjahres ist möglich.
- Die Laufzeit beträgt in Anlehnung an die Titularlehre den Zeitraum, solange die Lehraufgaben in o.g. Umfang erfüllt werden (ggf. mit Unterbrechung auf Antrag an die Fakultätsleitung).
- Im Falle des Ausscheidens aus dem KIT sind die zugeordneten wiss. Mitarbeiter dazu verpflichtet, die KIT-Fakultät darüber zu informieren.
- Als Antrag auf Zuordnung zur Fakultät genügt ein formloses Schreiben an dekanat∂bgu.kit.edu.
- Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Name, Vorname
- Institut
- Zustimmung der/des dienstvorgesetzte/n Professorin/Professors
- Zustimmung eines fachnahen hauptberuflichen Professors der Fakultät
- Zuordnung zur jeweiligen Lehreinheit innerhalb BGU
- geplante bzw. durchgeführte Lehrveranstaltungen inkl. SWS (analog Lehrauftrag)
- Kontakt- bzw. E-Mail Adresse
- Den angenommen Kandidaten/innen wird ein interner Lehrauftrag erteilt, der analog anderer Lehraufträge auf Antrag aus den Lehrbereichen semester- oder jahresweise fortgeschrieben wird.
- Die Fakultätsgeschäftsstelle gibt Annahmen bzw. Änderungen an die entsprechenden administrativen Stellen im KIT weiter (bspw. Wahlausschuss etc.). Welche Stellen dies sind, ist aktuell noch nicht definiert.
Beschluss des BGU-Fakultätsrates am 18.7.2018